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Soab Fässer

Information der Öffentlichkeit gem. § 8a der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung)

Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie über das richtige Verhalten bei einem Ereignis, dessen Auswirkungen über unsere Betriebsgrenzen hinausgehen, in Kenntnis setzen.

Verhalten im Störfall

Sollte ein Ereignis eintreten, das Auswirkungen über unser Betriebsgelände hinaus haben kann, werden die zuständigen Behörden sofort informiert. Sie gewährleisten dann die Information der Nachbarschaft. Das erfolgt zum Beispiel per Durchsage über Lautsprecher oder den Rundfunk. Bitte beachten Sie im Störfall die folgenden grundsätzlichen Regeln:

SoAb Container Schilder
  • Suchen Sie unverzüglich geschlossene Räume auf.
  • Machen Sie Dritte auf die Gefahr aufmerksam. Helfen Sie Kindern, älteren Menschen und Behinderten. 
  • Schließen Sie Türen und Fenster möglichst dicht und schalten Sie Klima- und Belüftungsgeräte ab.
  • Vermeiden Sie offenes Feuer, z.B. durch Zigaretten.
  • Schalten Sie Ihr Radio ein und achten Sie auf die Durchsagen der Polizei oder Rettungskräfte.
  • Blockieren Sie nicht die Telefonleitungen von Feuerwehr, Polizei und Unfallstelle durch Rückfragen
  • Bleiben Sie dem Ereignisort fern und halten Sie Straßen und Wege für die Einsatzkräfte frei.
  • Leisten Sie den Anweisungen der Gefahrenabwehrbehörden Folge.

Da unsere Anlagen auch nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind, haben wir für alle unsere Teilanlagen und Tätigkeiten entsprechende Genehmigungen beantragt und diese erhalten. Seit Aufnahme unserer Tätigkeiten an unseren Standorten werden wir durch die zuständigen Aufsichtsbehörden regelmäßig überwacht.

Gefährliche Stoffe

Stoffe, die bei einem Störfall freigesetzt werden oder entstehen und dabei in die Umgebung gelangen können, sind wie folgt einzustufen:

Gefährliche Stoffe
Tonne Gefährliche Abfälle

Störfall-Verordnung & Maßnahmen

Für unsere Standorte haben wir auf der Grundlage des § 8 in Verbindung mit Anhang III der 12.BImSchV (Störfall-Verordnung – StörfallV) Konzepte zur Verhinderung von Störfällen erstellt. Dieses Konzept bildet die Grundlage für alle relevanten Verfahren und Prozesse an einem Standort. Die Sicherheit von Mensch und Natur hat bei unserer täglichen Arbeit die höchste Priorität. 

Das spiegelt sich auch in unserem Sicherheitsmanagementsystem wider, das durch die betrieblich Verantwortlichen regelmäßig überprüft wird. Es werden geeignete Maßnahmen angewendet, um Störfälle zu verhindern sowie mögliche Auswirkungen im Falle von Ereignissen durch bauliche, technische und organisatorische Vorkehrungen zu begrenzen. 

Sollte dennoch ein Ereignis – wie z.B. ein Brand oder die Freisetzung einer wassergefährdenden Flüssigkeit – auftreten, werden die Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei sowie die Umweltbehörden auf der Grundlage unseres Alarmplans umgehend alarmiert. 

Standorte

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Hameln

Seit vielen Jahren betreiben wir am Standort Hameln eine Sonderabfallbehandlungsanlage mit integriertem Zwischenlager. Unsere Tätigkeiten sind die ordnungsgemäße Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen aus Unternehmen, Kleingewerbe und privaten Haushalten. Die Tätigkeiten umfassen:  

  • Konditionierung von Säuren und Laugen 
  • Konditionierung von lösemittelhaltigen Abfällen 
  • Sortierung von Chemikalien aus Haushalten und Industrie 
  • Kommunale Schadstoffsammlung 

Aufgrund der auf unserem Gelände gelagerten Menge an gefährlichen Abfällen unterliegen wir seit 2020 den Anwendungsvoraussetzungen der 12. BImSchV und bilden einen Betriebsbereich der unteren Klasse. Die folgende Tabelle gibt eine Stoffübersicht der gefährlichen Abfälle, die gemäß Anhang I der 12. BImSchV eingestuft sind.

Kontakt

PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG
Dieselstraße 7
D-31789 Hameln

Niederlassungsleiter Sonderabfall
Klaus Eitner
05151-4011 0
05151-4011 15
klaus.eitner@prezero.com

Stoffübersicht im Betriebsbereich der PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG NL Hameln:

Gefahrenkategorie
Beschreibung der Gefahreneigenschaften

H2: Akut toxische Stoffe der Kategorie 2 oder Kategorie 3 

  • Lebensgefahr beim Verschlucken
  • Giftig bei Verschlucken 
  • Lebensgefahr bei Hautkontakt
  • Lebensgefahr bei Einatmen
  • Giftig bei Einatmen 

P5c: Entzündbare Flüssigkeiten der Kategorien 2 oder 3 

  • Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
  • Flüssigkeit und Dampf entzündbar

E1 und E2: Wassergefährdende Stoffe 

  • Sehr giftig für Wasserorganismen
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

O2: Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Kategorie 1

  • In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können

Ottokraftstoffe und Naphtha

  • Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Verursacht Hautreizungen
  • Kann genetische Defekte verursachen
  • Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Gasöle

  • Flüssigkeit und Dampf entzündbar
  • Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
  • Verursacht Hautreizungen
  • Gesundheitsschädlich bei Einatmen
  • Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
  • Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Im Umgang mit gefährlichen Abfällen steht das Thema Sicherheit an oberster Stelle. Unser qualifiziertes Personal wird regelmäßig unterwiesen und fortgebildet. Die Prüfung und Instandhaltung aller Anlagenteile werden von Fachfirmen gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt. Für den Standort wurde ein Störfallkonzept nach § 8 Störfall-Verordnung erstellt. Die Einstufung als Betriebsbereich der unteren Klasse ist mit Anzeige gem. § 7 Abs. 1 Störfall-Verordnung vom 23.01.2020 im Oktober 2020 erfolgt.  

Unser Betrieb muss laut § 17 Absatz 2 Störfall-Verordnung alle drei Jahre durch eine Besichtigung vor Ort von der zuständigen Behörde gemäß einem Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 überwacht werden. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung fand am 24.01.2025 durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim statt. Für weiterführende Informationen zur Besichtigung vor Ort und über den Zugang zu Umweltinformationen können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim wenden. 

Der Überwachungsplan für Niedersachsen wird vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Ministerialblatt veröffentlicht. Allgemeine Informationen zum Thema Störfallvorsorge und Anlagensicherheit finden Sie u.a. auf den Internetauftritten der niedersächsischen Gewerbeaufsicht und des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Die neuesten Informationen finden Sie unter www.prezero.de/hameln

Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. 
 

Zuständige Aufsichtsbehörde:  

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim 
Goslarsche Str. 3 
31134 Hildesheim 
Telefon: 05121 163-0 
Telefax: 05121 163-999 

Fulda

Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes
öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des
Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen,
können bei dem Regierungspräsidium Kassel eingeholt werden.

Die Einstufung als Betriebsbereich der oberen Klasse ist mit Anzeige gem. § 7 Abs. 1 StörfallV (12. BImSchV) vom 18.04.2024 erfolgt. Die Vor-Ort-Inspektion nach § 16 StörfallV ist zuletzt am 20.06.2024 durchgeführt worden. Die neusten Informationen finden Sie unter: www.prezero.de/fulda. Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Telefon: 0561 106-0
Mail: poststelle@rpks.hessen.de

Neuwied

Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes
öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des
Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen,
können bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) eingeholt werden.

Da die Einstufung als Betriebsbereich der oberen Klasse erst vor
kurzer Zeit erfolgt ist, wurde eine Inspektion nach § 16 der 12. BImSchV
noch nicht durchgeführt.
Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
Stresemannstr. 3–5
56068 Koblenz
Telefon: 0261 120-0
Telefax: 0261 120-2200
Mail: Poststelle(at)sgdnord.rlp.de

Kontakt

PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG
Bischofsburger Straße 3
D-56566 Neuwied

 

Niederlassungsleiterin
Tina Muth
02631 8994-32
tina.muth@prezero.com

 

Leitung Sonderabfallzwischenlager
Peter Zwick
02631 8994-57
peter.zwick@prezero.com

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