Für Anfragen bezüglich Ihrer Gelben Tonne wenden Sie sich bitte direkt an unsere Gelbe-Tonne-Hotline: 0800 88 66666
Wissenswertes über gemischten Gewerbeabfall – von Entsorgung bis Recycling
Zu den Themen: Annahmekatalog | Recycling
Gemischten Gewerbeabfall entsorgen – auf der sicheren Seite
Die deutsche Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt seit 2017 vor, dass Gewerbebetriebe gut verwertbare Abfälle, wie Kunststoffe, Papier, Holz, Glas, Metall, Textilien oder Biomüll bereits vor Ort trennen müssen, um eine optimale Verwertung zu gewährleisten. Die aufwendige Getrennthaltung kann nur dann eingeschränkt werden, wenn dokumentierte und objektiv nachvollziehbare örtliche oder ökonomische Gegebenheiten die Getrennthaltung unmöglich machen. In diesem Fall muss das entstandene Abfallgemisch nachweislich einer Abfallsortieranlage zugeführt werden. Im Januar 2019 trat die zweite Novelle der GewAbfV in Kraft, die diese Vorgaben noch weiter verschärft hat.
Annahmekatalog für die Entsorgung von gemischten Gewerbeabfällen
Recycling von Gewerbeabfällen
Das Recycling-Potenzial von Gewerbeabfall ist hoch. Laut Angaben des Bundesumweltamtes bestehen gemischte gewerbliche Abfälle zu mehr als der Hälfte aus hochwertig recycelbaren Wertstoffen wie Kunststoff, Metall, Holz, Papier, Pappe und Kartonagen. Allerdings wurde lange Zeit nur ein kleiner Teil der Wertstoffe aus dem Materialstrom separiert und für die stoffliche Verwertung genutzt. Für das Recycling vermuten Experten ein bislang ungenutztes Potenzial von 1,1 bis 3,2 Millionen Tonnen Material. Die neue Gewerbeabfallverordnung sorgt dafür, dass mehr Gewerbeabfälle getrennt erfasst werden müssen und demnach voraussichtlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden. So stehen künftig mehr getrennt gesammelte Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung.