Lizenzierung mit PreZero
In einer Welt, in der Nachhaltigkeit nicht nur Pflicht, sondern auch Verantwortung ist, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, Elektroschrott und Altbatterien gesetzeskonform zu entsorgen – effizient, transparent und ohne Bürokratie.
Ob Batterieentsorgung oder Entsorgung der Elektroaltgeräte – unsere digitale Lizenzplattform ist die Antwort auf genau diese Herausforderung. Kommen Sie Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nach: Wir bieten Unternehmen eine smarte Lösung, mit der sie ihre Entsorgungs- und Rücknahmepflichten rechtskonform, effizient und zeitsparend erfüllen können. Ob Start-up oder etablierter Hersteller – mit wenigen Klicks erhalten Sie bei uns den passenden Lizenzvertrag.
Drei faire Preismodelle, abgestimmt auf Ihre Mengen und Anforderungen, machen die Entscheidung einfach. Kein Papierkram, keine versteckten Kosten. Nur Klarheit, Full-Service und Flexibilität.
Setzen Sie auf die digitalen Lösungen von morgen. Heute.
Alles aus einer Hand
ganzheitlich & lösungsorientiert
Transparente Preisstruktur
verständlich & planbar
Persönliche Beratung*
professionell & sicher
*Wir klären über gesetzliche Vorschriften auf und bieten Leistungen entsprechend geregelter Rahmenbedingungen, erbringen jedoch keine Rechtsberatung.
Lizenzrechner
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Fragen & Antworten
Lizenzerwerb & Vertragsabschluss
Unser Angebot richtet sich an Hersteller / Inverkehrbringer von Elektro(nik)geräten sowie Hersteller von Gerätebatterien mit Sitz in Deutschland, die eine Rücknahmelösung für ihre Altgeräte oder Altbatterien in Anspruch nehmen möchten.
Sie haben eine andere Rolle inne (z.B. als Vertreiber) und möchten zu Ihren Möglichkeiten beraten werden? Nutzen Sie dazu das untenstehende Kontaktformular.
Sie wählen Ihre Produktkategorie(n) und Menge(n) aus, bekommen passend dazu eines unserer Preismodelle zugewiesen und schließen den Vertrag digital ab.
Nach Ihrer Batterie Registrierung: Mengenmeldung über Portal ……
Nach Ihrer WEEE Registrierung: automatisch, ear, Rücknahme …….
Für Elektrogeräte gilt:
Nach Vertragsabschluss senden wir Ihnen per E-Mail unsere Entsorgerdaten zu. Diese hinterlegen Sie bitte in Ihrem Registrierungsaccount im ear-Portal, damit wir an Sie gerichtete Anordnungen der stiftung ear zur Durchführung von Entsorgungsvorgängen automatisch ebenfalls erhalten und fristgerecht bearbeiten können.
Benötigt werden u.a. Unternehmensdaten, betroffene Produktkategorien und Mengenangaben. Detaillierte Hinweise erhalten Sie Schritt für Schritt im Registrierungsprozess.
Ja, Mengenanpassungen oder Änderungen sind je nach Vertrag flexibel möglich (z.B. monatlich, jährlich).
Ja, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bieten wir eine regelkonforme Lösung. Bitte beachten Sie: Wir leisten keine Rechtsberatung, sondern informieren über die geltenden Pflichten und sorgen für deren operative Erfüllung.
Sie geben einfach Ihre voraussichtlichen Mengen an und fordern das Angebot mit zugeschnittenem Preismodell an. Mit Absenden Ihres Antrags stimmen Sie automatisch unseren Vertragsmodalitäten zu.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Bei unterjährigem Vertragsabschluss läuft der Vertrag stets bis Jahresende des darauffolgenden Kalenderjahres. Details zu den geltenden Kündigungsfristen und automatischen Vertragsverlängerungen finden Sie in den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Informationen für Hersteller von WEEE
Unter Elektroschrott (engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE) verstehen sich ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte aller Art (End of Life) – von Haushaltsgeräten über IT-Geräte bis hin zu Lampen.
Als Hersteller gilt, wer Elektro(nik)geräte in Deutschland unter eigener Marke anbietet, importiert oder verkauft – auch bei Online-Handel aus dem Ausland. Diese müssen vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung EAR registriert sein.
Nicht-registrierte Produkte dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Es drohen hohe Bußgelder und Vertriebsverbote. Online-Marktplätze prüfen die Registrierung.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Gesetz richtet sich neben Herstellern/Inverkehrbringern ebenfalls an Händler und regelt Anforderungen an die jeweiligen Rollen.
Jedes Land der EU verfügt über seine eigene nationale WEEE-Gesetzgebung, basierend auf der europäischen WEEE-Richtline.
Informationen für Hersteller von Batterien
Als Inverkehrbringer gilt, wer Batterien gewerblich in Deutschland erstmals anbietet, verkauft oder importiert – unabhängig davon, ob einzeln oder in Geräten verbaut. Eine Registrierung bei der stiftung EAR ist ein Muss. Das „Inverkehrbringen” bedeutet laut BattG dabei sowohl die entgeltliche als auch unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, Verbrauchs oder der Verwendung.
Nicht-registrierte Produkte dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Es drohen hohe Bußgelder und Vertriebsverbote. Online-Marktplätze prüfen die Registrierung.
Unternehmen wie PreZero sind Anbieter von Rücknahmesystemen, ddie im Auftrag der Hersteller die systematische Sammlung, Sortierung und umweltgerechte Verwertung von Elektroaltgeräten und Altbatterien organisieren und durchführen.
Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um. Das BattG regelt in Deutschland den Verkauf, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien, somit regelt das Batteriegesetz Herstellerpflichten. Es gilt für alle Batterietypen, sowohl für wiederaufladbare (Akkumulatoren oder Akkus) als auch für nicht wiederaufladbare Batterien. Diese werden in drei Kategorien eingeteilt: Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Am 18. August 2025 tritt die EU-Verordnung 2023/1542 in Kraft, wodurch die bisherige Batterierichtlinie abgelöst wird. Die Umsetzung in nationales Recht wird noch zum Jahreswechsel 2025/2026 erwartet.
Es gibt Besonderheiten bezüglich der Gesetzgebung, wie bei Elektrogeräten mit integrierten Batterien (z.B. Powerbanks). Normalerweise werden solche Geräte nach dem Elektrogesetz und dem Batteriegesetz behandelt, indem ihre Bestandteile „virtuell“ getrennt erfasst werden. Einige Powerbanks werden ausschließlich als Batterie nach dem Batteriegesetz eingestuft. Bei Fällen wie diesen unterstützen wir Sie gerne bei der genauen Zuordnung.
Plattform & Datensicherheit
Ja, unsere Lizenzlösung deckt alle relevanten Pflichten ab – von der Registrierung bis zur Rücknahme. Sie erhalten alle notwendigen Nachweise und Dokumentationen.
Nein, unsere Plattform ist vollständig webbasiert und kann mit jedem modernen Browser genutzt werden – ganz ohne Installation.
Datenschutz hat bei uns höchste Priorität. Ihre Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und sicher gespeichert.
Support
Sie erreichen uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Website. Die Kontaktdaten finden Sie im Bereich "Kontakt".