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Batterien in Händen

26. Juni 2025

Batterie-Recycling: Neues Gesetz und Chancen für Batteriehersteller  

Batterien sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Ob in elektronischen Geräten, herausnehmbar oder fest verbaut, in Fahrzeugen aller Größen – von E-Bikes bis hin zu PKW und LKW – oder in Industrieanwendungen: Sie stellen einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Energielieferung dar. 

Nun findet derzeit eine Novellierung der Gesetzeslage statt, was ein schnelles Handeln von Batterieherstellern und -bevollmächtigten wichtig macht und neue Möglichkeiten eröffnet. PreZero bietet hier standardisierte Optionen, den Anforderungen gerecht zu werden und von den Vorteilen zu profitieren.  

Batterien und Akkus richtig entsorgen – das ist neu

Die Europäische Union hat mit der Verordnung  (EU) 2023/1542 einen Rahmen geschaffen, in dem erstmals der gesamte Lebenszyklus von Batterien abgebildet wird. Damit erweitert sich der Regelungsrahmen gegenüber der vorher geltenden Richtlinie – unter anderem in den folgenden Bereichen: 

Batterie Icon
  • Sorgfaltspflichten in der Lieferkette 
  • Beschränkungen gefährlicher Stoffe 
  • Anforderungen an das Produktdesign 
  • Rezyklat-Einsatzquoten 
  • Batteriepass  
  • Organisation für Herstellerverantwortung 

Dabei gibt es ganzheitlich neue Regelungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien. 

Die Verordnung wurde zum 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, aktuell wird zur Umsetzung in nationales Recht das sogenannte Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erarbeitet, welches voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Einige Regelungen dieser Verordnung müssen schon ab August diesen Jahres umgesetzt werden. Entsprechend werden in der Zwischenzeit Übergangsmaßnahmen erwartet. Auf diese können Sie sich mit unseren Experten für Batterie-Recycling schon jetzt vorbereiten. 

Was das für Batteriehersteller bedeutet

Das BattDG löst das bisherige Batteriegesetz (BattG) ab und bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die Hersteller von Batterien kennen und für sich nutzen sollten: 

Batteriehersteller müssen sich als Hersteller (oder Bevollmächtigter) bei der zuständigen Behörde registrieren, bevor sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen. Diese Registrierung muss mit der Marke und der jeweiligen Batteriekategorie erfolgen. Bestehende Registrierungen müssen möglicherweise angepasst werden.

Zusätzlich zu den bestehenden Kategorien der Gerätebatterien und Starterbatterien, wird die Kategorie der Industriebatterien in drei separate Kategorien aufgegliedert: „Light Means of Transport“ für Traktionsbatterien von z.B. E-Bikes und E-Scootern, „EV“ für Antriebsbatterien von elektrischen Fahrzeugen und allen weiteren Industriebatterien.

Batteriehersteller müssen sich mit ihren Batterien einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen – eine Verpflichtung, die für alle Batteriekategorien gilt. Diese Organisationen für Herstellerverantwortung lösen damit im Bereich der Gerätebatterien die bestehenden Eigenrücknahmesysteme ab, kümmern sich aber darüber hinaus in den anderen Kategorien um Sammlung und Verwertung der Altbatterien.

Die Organisation für Herstellerverantwortung muss für teilnehmende Hersteller eine insolvenzsichere Sicherheitsleistung erbringen, um die Rücknahme und Entsorgung der Altbatterien zu gewährleisten.

Die Organisationen für Herstellerverantwortung sind verpflichtet, bei der Bemessung der finanziellen Beiträge der Hersteller ökologische Kriterien zu berücksichtigen, wie z.B. die Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit der Batterie. 

Während die Bevollmächtigung bisher für Hersteller ohne Sitz im Bundesgebiet bereits möglich war, ist die Bevollmächtigung für diese Hersteller zukünftig verpflichtend.

Batterieproduktion
Eine Person wirft Batterien in einen Sammelbehälter

Zuverlässige Partnerschaft mit PreZero

Setzen Sie auf PreZero Deutschland als Systemanbieter: Als zugelassenes Rücknahmesystem nach bestehendem §7 BattG werden wir auch künftig als Organisation für Herstellerverantwortung Ihre Herstellerpflichten wahrnehmen. Neben Gerätebatterien bieten wir langfristig ebenfalls in allen anderen Batteriekategorien Lösungen an. 

Als erfahrener Partner im Entsorgungsmanagement und Recycling unterstützen wir Sie gern bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.

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