17.9.2024
WEEE-Rücknahmelösungen für Hersteller
Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sowie andere Verpflichtete aus dem Elektrogerätegesetz müssen sich an Vorgaben hinsichtlich der Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten halten. Hersteller von Elektro(nik)geräten stellen dabei die Hauptadressaten des ElektroG dar. Mit einer Anzahl von knapp 60.000 registrierten Herstellern in Deutschland (laut Veröffentlichung der stiftung ear; Stand Juli 2024) eine breite Zielgruppe.
Die eigene Rolle erkennen und erfüllen
Im Sinne von § 3 (9) dieses Gesetzes sind Unternehmen dann Hersteller, wenn sie entsprechende Geräte in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen. Als Hersteller gilt neben dem tatsächlichen Produzenten daher auch, wer Geräte z.B. nach Deutschland importiert oder wer einen Sitz außerhalb von Deutschland hat und Geräte von dort per Fernabsatzhandel (also via Internet, TV, Telefon etc.) direkt an Endnutzer in Deutschland vertreibt.
Gut zu wissen: Hersteller können gleichzeitig auch Vertreiberverpflichtungen unterliegen, wenn diese ihre Produkte selbst vertreiben. Mehr zum Thema Vertreiber gibt es hier.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Identifizierung Ihrer Rolle und der Erfüllung Ihrer Rücknahme- und Entsorgungspflichten: Mit PreZero.weeeturn immer die passende Lösung.
Schon gewusst?
WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ und hat sich als internationale Bezeichnung für EAG (Elektro- und Elektronikaltgeräte) etabliert. Umgangssprachlich ist von Elektroschrott die Rede.
Unterscheidung von B2C und B2B
Dem Ort der Verwendung entsprechend, lassen sich Elektrogeräte in B2C- oder B2B-Geräte einteilen, also Business to Consumer und Business to Business. B2C-Geräte sind Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können. B2B-Geräte werden entweder ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt (= tatsächliche Verwendung) oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt (= bestimmungsgemäße Verwendung).
Als Hersteller ist unbedingt die Unterscheidung erforderlich, für welche Nutzungsform die Geräte bestimmt sind – denn daraus ergeben sich in der Praxis unterschiedliche Anforderungen, zum Beispiel die Altgeräterücknahme betreffend.
Rücknahme von B2C-Geräten
Bei der B2C-Altgeräterücknahme kann zwischen strikten Rücknahmeverpflichtungen und einer freiwilligen Eigenrücknahme differenziert werden.
Ihre Rücknahmeverpflichtung für in Verkehr gebrachte B2C-Geräte erfüllen Sie, indem Sie an der erforderlichen, sogenannten Abholkoordination teilnehmen – einem von der stiftung ear gesteuerten Zuteilungsverfahren für Altgeräte, die bei den kommunalen Wertstoffhöfen erfasst werden. Im Rahmen der Abholkoordination fordert die stiftung ear Sie als einen der registrierten Hersteller auf, eine bestimmte „Gruppe“ Altgeräte an einem expliziten kommunalen Wertstoffhof abzuholen und einen neuen Leerbehälter dort aufzustellen – und zwar innerhalb weniger Werktage. Wann und wo Sie im Einzelfall einer solchen Forderung nachkommen müssen, ist im Vorfeld nicht absehbar. Aus Gründen wie diesem sind wir von PreZero als zuverlässiger Systemdienstleister an Ihrer Seite. Beauftragen Sie uns einfach für die bundesweite Umsetzung der Abholkoordination!
Die Kür: Zusätzlich können Sie freiwillig Altgeräte im Rahmen einer Eigenrücknahme zurücknehmen. Hierbei werden bei bestimmten Anfallstellen, z.B. an Ihren Unternehmensstandorten (Filialen, Warenlager, Verwaltung etc.) oder sonstigen dafür geschaffenen Rücknahmestellen Altgeräte gesammelt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Mit den entsprechenden Nachweisen können Sie sich als Hersteller die entsprechenden Mengen bei der stiftung ear als Output-Mengen „anrechnen“ lassen. Die Anerkennung von Eigenrücknahmemengen muss bei der stiftung ear beantragt werden und ist gebührenpflichtig. Auch hier beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Rücknahme von B2B-Geräten
Sind Sie Inverkehrbringer von B2B-Geräten, müssen Sie für Ihre Eletro(nik)altgeräte individuell eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen und die Altgeräte ordnungsgemäß nach den Vorgaben des ElektroG verwerten lassen. Seit dem 1. Juli 2022 müssen B2B-Hersteller für alle professionellen Gerätearten ihrer Registrierung jeweils ein Rücknahmekonzept nach § 7a ElektroG beifügen und darstellen, wie Sie Ihrer Rücknahmepflicht nachkommen. Das Konzept muss dabei Angaben zu folgenden Aspekten enthalten:
- Eine Erklärung über die durch Sie erfolgte Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten
- Betreffende Namen und Adressen bei Beauftragung von Dritten
- Eine Erklärung, wie der Abfallbesitzer auf die Rückgabemöglichkeiten zugreifen kann